25.03.06 12:50 Alter: 6 yrs

Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

Von: Helge Peter Cramer

In einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH stellt das Bundesministerium der Justiz regelmäßig aktuslisierte Gesetzestexte ins Internet. Auch das "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht" ist online verfügbar.

Unter der Adresse http://bundesrecht.juris.de/fernusg/index.html finden Interessierte die aktuelle Fassung des Fernunterricht-Gesetzes online als HTML-Version oder als pdf zum Download.

In dem Gesetz sind alle Rechte und Pflichten für Teilnehmer an Fernunterrichtsangeboten geregelt. Sie finden dort z.B. eingehende Informationen über Widerrufsrechte sowie zu staatlichen Zulassungen von Fernunterrichtangeboten.

Nicht nur für diejenigen, die aktuell rechtlichen Ärger mit Fernunterricht haben, sonder für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fernlehrgang oder ein Fernstudium zu absolvieren, eine wichtige Quelle von interessanten Fakten.


 
 
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