26.06.09 10:04 Alter: 3 yrs

SGD - Flexible Lernzeiten & Finanzhilfen machen Fernlernen in Kurzarbeit attraktiv

Von: T.Berghegger

Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) bietet über 60 Lehrgänge für Qualifizierung in Kurzarbeit

Qualifizierte Arbeitskräfte sind eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. In Phasen der Kurzarbeit stellt die berufliche Weiterbildung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Chance dar, um die zusätzliche freie Zeit gezielt zu nutzen und sich für den Aufschwung zu rüsten. Um für Unternehmen und Arbeitnehmer das Lernen in Kurzarbeit noch attraktiver zu machen, bietet die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Weiterbildungsförderung.

Fernlehrgänge der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) sind für die Qualifizierung in Kurzarbeit besonders gut geeignet, denn durch die flexible Zeiteinteilung und das variabel gestaltbare Lerntempo können Arbeitsalltag und Lernen optimal miteinander verbunden werden.

Personalmanager in deutschen Unternehmen halten die berufliche Weiterbildung für sehr wichtig. Dies zeigt die aktuelle TNS-Infratest-Studie „Bedeutung der individuellen Weiterbildung in Zeiten der Finanzkrise“. Für ein Drittel der Befragten wird Qualifizierung in der Krise sogar noch wichtiger. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind auf dem richtigen Weg, wenn sie die arbeitsfreie Zeit in Kurzarbeit gezielt nutzen, um mit Qualifizierung ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Neben einer Erstattung der Sozialversicherungs¬beiträge von bis zu 100 Prozent übernimmt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangskosten ganz oder teilweise“, erklärt Andreas Vollmer, Leiter Studienprogramm und Services bei der SGD.

Für die Förderung gering qualifizierter Arbeitnehmer stehen 2009 Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt über sogenannte Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit. Im Falle der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber oder der Betriebsrat diese Förderung beantragen. Für jeden einzelnen Empfänger werden die Qualifizierungserfordernisse individuell festgelegt. Die Lehrgangskosten werden in voller Höhe übernommen, ebenso weitere Kosten, die im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme entstehen wie beispielsweise für Kinderbetreuung.

Auch qualifizierte Mitarbeiter in Kurzarbeit erhalten Finanzhilfe, um sich arbeitsplatzspezifische oder allgemeine Kenntnisse anzueignen. Darunter fällt unter anderem kaufmännisches oder technisches Wissen. Vor Maßnahmenbeginn ist eine Beratung beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers nötig. Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen erhalten zwischen 25 und 80 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.


Weiterbildung in Kurzarbeit mit AZWV-zugelassenen Lehrgängen der SGD


Gefördert werden Maßnahmen von Bildungsanbietern, die den hohen Qualitätskriterien der Bundesagentur für Arbeit entsprechen und die sogenannte AZWV-Zertifizierung (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) erfolgreich abgelegt haben. Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit bietet die SGD als AZWV-zertifizierter Anbieter über 60 Fernlehrgänge in den Bereichen berufsorientierte Fremdsprachenkenntnisse, Wirtschaft, Technik, Informatik und Kreative Berufe. Den besonderen Vorteil des Fernlernens in Kurzarbeit erläutert Andreas Vollmer: „Der Lehrgangsbeginn ist unabhängig von Semesterzyklen jederzeit möglich und die Teilnehmer können das Lernpensum an ihr verfügbares Zeitbudget anpassen. Die zusätzliche freie Zeit kann also gezielt berufs- und zukunftsorientiert genutzt werden“. Die staatliche Förderung endet mit der Rückkehr zur normalen Arbeitszeit.

AZWV-zertifizierte Lehrgänge der SGD sind beispielsweise „Geprüfte/r Betriebswirt/in (SGD)“, „Geprüfte/r Web-Master (SGD), Gesamtlehrgang“, „Geprüfte/r Maschinenbautechniker/in (SGD)“ oder „Projektmanagement mit Zertifikat Projektleiter/in IHK“. Ebenfalls gefördert werden Fremdsprachenlehrgänge wie „Technisches Englisch“ oder „Business English“.


Weitere Informationen:


Eine Liste mit allen AZWV-zertifizierten Lehrgängen der SGD finden Sie unter www.sgd.de. Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten, zu einzelnen Lehrgängen sowie zu den Leistungen und Services beantwortet das Beratungsteam der SGD montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der Telefonnummer
0800-806 60 00 oder per E-Mail unter Beratung@sgd.de. Weitere Informationen zur Förderung während der Kurzarbeit gibt es bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers.

(Quelle: Pressemitteilung der SGD-Pressestelle, Frau Corinna Scheer vom 25. Juni 2009)



 
 
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