Von: T.Berghegger
Die Sätze für Vollzeitstudierende liegen deutlich höher: Mit 7.800 Euro jährlich (650 Euro monatlich) fördert das Bildungsministerium das Studium beruflich Begabter, hinzu kommen monatlich 80 Euro Büchergeld sowie für Eltern zusätzliche Betreuungspauschalen für Kinder bis zu 10 Jahren. Diejenigen, die bereits ein Aufstiegsstipendium erhalten, sind dazu verpflichtet Änderungen, die sich auf die Stipendienhöhe auswirken, dem Ministerium unverzüglich mitzuteilen. Bei einem Wechsel vom Teilzeitstudium zum Vollzeitstudium kann die Höhe der Förderung ebenfalls gewechselt werden.Hintergrund: Das Aufstiegsstipendium – Chance für BegabteDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte zukünftig mehr Menschen bessere Aufstiegswege eröffnen. Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung soll von der frühkindlichen Bildung über Schule und Ausbildung bis hin zum Studium Bildungschancen stärken und Aufstieg durch Bildung ermöglichen.Das Aufstiegsstipendium gibt beruflich besonders begabten Menschen einen zusätzlichen Anreiz, ein Studium aufzunehmen. Es richtet sich an Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Durch das Stipendium sollen sie einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums erhalten, das ihnen eine Aufstiegschance ermöglichen kann.Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder ein berufsbegleitendes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang werden jährlich mit 1.700 Euro für Maßnahmekosten, Vollzeitstudierende werden mit 7.800 Euro jährlich (650 Euro monatlich) und zusätzlichem Büchergeld in Höhe von 80 Euro monatlich gefördert.Die Voraussetzungen:Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen können gefördert werden.„Besonders erfolgreich“ bedeutet:
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zulassungsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erlangt haben.Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.Das Programm sieht keine Altergrenze vor. Es gibt zweimal jährlich ein Auswahlverfahren.Weitere Informationen bei:Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB)Lievelingsweg 102-10453119 BonnE-Mail: info@aufstiegsstipendium.info Internet: www.aufstieg-durch-bildung.info Der Studienservice der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft ist gern bereit, potentiellen Stipendiaten beim Einreichen des Antrags behilflich zu sein, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen.Telefon: 0180 2020369* , montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. *6 ct. pro Anruf/Mobilfunk abweichendWeitere Informationen über APOLLON, die Hochschule der Gesundheitswirtschaft finden Sie im Deutschen Fernschulportal unter:APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaftoder direkt auf der Website des Anbiters unter:www.Apollon-Hochschule.de. (Quelle: Aktuelle News der APOLLON Hochschule vom 23. Juli 2009)