Von: T.Berghegger
Interessenten für Masterstudiengänge müssen in der Regel bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die erfolgreiche Absolvierung eines grundständigen Studiums (meist mit bestimmten Inhalten). Unabhängig von diesen Zulassungsvoraussetzungen ist, bis auf eine Ausnahme (M. Sc. Aquakultur), die Anzahl der Studienplätze in den Masterstudiengängen an der Universität Rostock nicht beschränkt - ein Numerus Clausus existiert hier also nicht. Wer die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, kann sich also einfach für einen Masterstudiengang online einschreiben. Einschreibungszeitraum: 01. August 2009 - 30. September 2009. Folgende Masterstudiengänge können zum Wintersemester 2009/2010 begonnen werden:
* Teilstudiengang, der nur in Kombination studiert werden kann. Es muss ein als Erstfach studierbares Fach und ein als Zweitfach studierbares Fach gewählt werden. Abschluss als "Magister Artium" An der Universität Rostock studieren Sie an einer traditionsreichen Hochschule mit in Rankings vielfach ausgezeichneten Studienbedingungen. Und das mit dem Flair einer Großstadt am Meer!(Quelle: Presseinformation der Presse- und Kommunikationsstelle der Universität Rostock, Frau Ingrid Rieck, vom 22. Juli 2009)